Gehaltsleistungen

  1. In Betrieben, in denen die Mitarbeiterbeteiligung bereits praktiziert wird, ist es, auch aus tarifrechtlichen Gründen so, daß die entsprechenden Leistungen zusätzlich, also über die normalen Gehaltsleistungen hinaus, gezahlt werden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)