Gehaltspfändungen

  1. Die seit 1992 unveränderten Freigrenzen für Lohn- und Gehaltspfändungen werden angehoben. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 01.12.2001)
  2. Vollstreckungsmaßnahmen, zu denen Lohn- und Gehaltspfändungen, sonstige Forderungspfändungen sowie Anträge auf Eintragung einer Sicherungshypothek, auf Betreiben der Zwangsversteigerung bzw. auf Beitritt zur Zwangsversteigerung gehören. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)