Die Zulagen ergäben sich vielmehr ausschließl. als rechnerisches Ergebnis der rein individuell bestimmten effektiven Gehaltsvereinbarungen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Kein Wunder, daß deshalb in den Vorstandsetagen von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden Lohn- und Gehaltsvereinbarungen nach anderen Kriterien beurteilt werden als in Ministeretagen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)