Gehaltsvereinbarungen

  1. Die Zulagen ergäben sich vielmehr ausschließl. als rechnerisches Ergebnis der rein individuell bestimmten effektiven Gehaltsvereinbarungen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Kein Wunder, daß deshalb in den Vorstandsetagen von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden Lohn- und Gehaltsvereinbarungen nach anderen Kriterien beurteilt werden als in Ministeretagen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)