Geheimhaltungsinteresse

  1. Die Richter betonen in ihrer Entscheidung allerdings, dass das Geheimhaltungsinteresse des Staates legitim sei. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Erst bei solchen ergänzenden Angaben kann nach Auffassung der erkennenden Kammer von einer Mitteilung geeigneter Kalkulationsparameter gesprochen werden, die ein objektives Geheimhaltungsinteresse der Ast. begründen würden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)