Gehwegbenutzung

  1. Für diese an den Gesetzesmaterialien orientierte Auslegung spricht auch die systematische Überlegung, daß in § 12 IV a StVO eine besondere Gehwegbenutzung für das Kraftfahrzeug im Falle des erlaubten Gehwegparkens vorgesehen ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)