Meistens steht im Teilungsplan der Immobilie, wer welchen Anteil an den laufenden Kosten sowie Reparaturen und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums übernehmen muss.
( Quelle: Tagesspiegel vom 01.02.2004)
Neubaumaßnahmen und bauliche Veränderungen des Gemeinschaftseigentums können nicht durch die Mehrheit der Eigentümer verbindlich beschlossen werden.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
Nur in Fällen, in denen dringender Handlungsbedarf besteht, kommt dem Verwalter wegen dieser Eilbedürftigkeit die Befugnis zu, Notmaßnahmen zum Schutze des Gemeinschaftseigentums zu treffen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)