Dabei handelt es sich um eine jener beiden Pistolen, die am 6. September 1997 bei einem Überfall auf einen korsischen Gendarmerieposten erbeutet wurden.
( Quelle: Welt 1998)
Vorschriftsmäßig meldete er seine Beobachtung dem Gendarmerieposten, denn nur die Gendarmen dürfen festnehmen.
( Quelle: Die Zeit (45/2001))
Nach der Attacke auf den Gendarmerieposten bei Semdinli zogen sich die überlebenden Rebellen in die Berge zurück, vermutlich über die nahe gelegene Grenze in den Westen Irans.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)