Genehmigungserklärung

  1. Da die Behörde die erforderliche Genehmigungserklärung nicht nachgereicht habe, sei der Kaufvertrag nie gültig geworden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Auch die Entfernung des Bieters spielt dann keine Rolle mehr, weil die erforderliche Genehmigungserklärung in notariell beglaubigter Form auch vor dem Hausnotar des Bieters abgegeben werden kann. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.06.2001)