Die Länder sollten Genehmigungsfreiheit für Bauvorhaben gewähren.
( Quelle: FAZ 1994)
Teilweise mit Erfolg: Das Baurecht wird bereits deutlich vereinfacht: mit Genehmigungsfreiheit für den Bau von Gartenlauben in Kleingartenanlagen, oder die Errichtung von Antennenanlagen auf Gebäuden bis zu einer Höhe von zehn Metern.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 03.01.2004)