Generalübernahme

  1. Gegenstand: Die Ausführung von Maler- und Lackierarbeiten, Holz- und Bautenschutz, Generalübernahme von Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen von Gebäuden aller Art im Innen- und Außenbereich. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  2. Gegenstand: Bauprojektierung, Bauleitung, Bebauung von Grundbesitz mit Wohn- und Geschäftsräumen, als Bauträger oder Baubetreuer sowie die Generalübernahme von Bauvorhaben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  3. Gegenstand: Die Errichtung von Hoch- und Tiefbauten jeglicher Art, Erwerb von Grundstücken hierzu und Schaffung von Wohnungseigentum, Bauvorbereitung, Bauleitung sowie Generalübernahme von Bauleistungen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)