Generalmietvertrag

  1. Der Generalmietvertrag soll zunächst für zehn Jahre abgeschlossen werden mit einer Option für weitere zehn Jahre. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Zumindest was den Generalmietvertrag betrifft, hat der Magistrat am Montag "einstimmig", wie es heißt, in einer eilends einberufenen Sitzung seine Zustimmung vorbehaltlich einer endgültigen Entscheidung durch die Stadtverordneten erteilt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  3. Das Bezirksamt Kreuzberg hat den Generalmietvertrag mit der Gemeinnützigen Wohnungsbau AG (Gewobag) gekündigt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)