Genprobe

  1. "Wir machen uns bei der Strafverfolgung künstlich blind", klagt denn auch Hartmut Koschyk, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag: Bisher ist eine Genprobe nur zulässig, wenn eine Straftat von erheblicher Bedeutung vorliegt. ( Quelle: Die Welt vom 18.01.2005)