Und aus diesem errechnen sich laut Georg Häring erstinstanzliche Gesamtprozeßkosten von weniger als 40000 Mark.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Deshalb holten sie Auskunft von kompetenter Seite ein: sie baten den Präsidenten des Stuttgarter Verwaltungsgerichts, Georg Häring, um fachliche Aufklärung.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)