Gesamtbeitrag

  1. Auf vielen taucht der Arbeitgeberanteil (50 %) oben als Plusbetrag auf, unten wird der Gesamtbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) abgezogen. ( Quelle: BILD)
  2. Der jeweilige Anteil am Gesamtbeitrag würde festgeschrieben, der Aufschlag für die Arbeitnehmer aber nicht an einen Zweck gebunden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.07.2003)