Auf vielen taucht der Arbeitgeberanteil (50 %) oben als Plusbetrag auf, unten wird der Gesamtbeitrag (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) abgezogen.
( Quelle: BILD)
Der jeweilige Anteil am Gesamtbeitrag würde festgeschrieben, der Aufschlag für die Arbeitnehmer aber nicht an einen Zweck gebunden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.07.2003)