Maßgebend für die Berechnung der Zulage sind die Gesamtinvestitionskosten einschließlich derer für Grund und Boden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Die zu entrichtende Grunderwerbsteuer wird Bestandteil der Gesamtinvestitionskosten und damit später auf die Leasingraten umgelegt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.03.2002)