Gesamtmiete
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Alternativ kann auch die erhöhte Gesamtmiete nach der jeweiligen Erhöhung schriftlich festgehalten werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 06.03.2005)
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Ein Mietausfallwagnis in Höhe von 2 Prozent der Gesamtmiete wird erst ab dem 1. Januar 2010 einkalkuliert.
( Quelle: Welt 1999)
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Der Vertrag bedarf der Schriftform, wobei die jeweilige Gesamtmiete mit ihrem Betrag genannt werden muß.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
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