Gesamtmiete

  1. Alternativ kann auch die erhöhte Gesamtmiete nach der jeweiligen Erhöhung schriftlich festgehalten werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 06.03.2005)
  2. Ein Mietausfallwagnis in Höhe von 2 Prozent der Gesamtmiete wird erst ab dem 1. Januar 2010 einkalkuliert. ( Quelle: Welt 1999)
  3. Der Vertrag bedarf der Schriftform, wobei die jeweilige Gesamtmiete mit ihrem Betrag genannt werden muß. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)