Geschäftsordnung

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  1. Den Arbeitsplan des Parlaments legt laut Geschäftsordnung des Bundestages der Ältestenrat fest. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Die Geschäftsordnung des Bundestages legt die Mindestgröße einer Fraktion auf fünf Prozent seiner Mitglieder fest. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)
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