Schilder "Geschützte Grünanlage" gibt es zwar genug, aber wer schützt dieses gärtnerische Kleinod denn nun wirklich, will unsere Leserin wissen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Geschützte Berufsgruppen: Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete dürfen bei der Verfolgung von Straftaten weiterhin nicht abgehört werden.
( Quelle: Welt 1998)