Gesellschaftszweck

  1. Dieser Gesellschaftszweck wird über die Durchführung von Seminaren, Foren, Vorträgen und Tagungen sichergestellt, die nach überparteilichen Grundsätzen durchgeführt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  2. Die Gesellschaft ist berechtigt alle Geschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  3. Der Kündigungsbeschluß sei überdies treuwidrig und grob geschäftsschädigend. Der Gesellschaftszweck werde dadurch in Frage gestellt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar dem vorgenannten Gesellschaftszweck dienlich sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  5. Gegenstand: Ferner: die Vermittlung von Reisen und alle Tätigkeiten, die diesem Gesellschaftszweck förderlich sind. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  6. Handel mit technischen Gütern, die dem Gesellschaftszweck dienen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)