Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich

  1. Den Anlaß zu dieser Initiative gab das zum 1. Mai in Kraft getretene Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG), mit dem die Gestaltung von Aktienoptionsplänen für Führungskräfte erleichtert wird. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  2. So bestimmt es seit 1998 das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). ( Quelle: Die Zeit (36/2002))