Gesetzesgrenzen

  1. In der rot-grünen Landeskoalition hat sich eine Mehrheit für eine andere Lösung gefunden: Ein Aufschlag von einer Mark pro Quadratmeter wird schon fällig, wenn der Verdienst nur 40 Prozent über den Gesetzesgrenzen liegt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)