Dieser aus dem systematischen Zusammenhang und dem Sinn und Zweck des Ges. erschlossene Regelungsgehalt des Art. 1 § 13 AÜG wird durch die Gesetzesmaterialien bestätigt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Für diese an den Gesetzesmaterialien orientierte Auslegung spricht auch die systematische Überlegung, daß in § 12 IV a StVO eine besondere Gehwegbenutzung für das Kraftfahrzeug im Falle des erlaubten Gehwegparkens vorgesehen ist.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Richtig ist die Feststellung des LG, daß sich in den Gesetzesmaterialien keine Hinweise auf die Geltung der genannten Fristvorschrift finden lassen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Den Gesetzgeber der 8. Legislaturperiode wegen vereinzelter Äußerungen (53) anders zu verstehen (54), ist übezogen und eine Fehlgewichtung der Gesetzesmaterialien (55).
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)