Gesetzesteil

  1. Ebenfalls mit dem Betriebsverfassungsgesetz von 1952 wurde in einem gesonderten Gesetzesteil den Arbeitnehmern grundsätzlich in allen Kapitalgesellschaften das Recht eingeräumt, ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. ( Quelle: Welt 1998)
  2. Für den abgetrennten Gesetzesteil zur Leiharbeit gab es lediglich Zustimmung der beiden Koalitionsfraktionen, Union und FDP lehnten die auch im Vermittlungsausschuss streitig gebliebene Neuregelung ab. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 23.08.2002)
  3. Der erste Gesetzesteil enthält die Bestimmungen zur Schnellvermittlung von Arbeitslosen und zur Leiharbeit. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 11.06.2002)