Ebenfalls mit dem Betriebsverfassungsgesetz von 1952 wurde in einem gesonderten Gesetzesteil den Arbeitnehmern grundsätzlich in allen Kapitalgesellschaften das Recht eingeräumt, ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder zu wählen.
( Quelle: Welt 1998)
Für den abgetrennten Gesetzesteil zur Leiharbeit gab es lediglich Zustimmung der beiden Koalitionsfraktionen, Union und FDP lehnten die auch im Vermittlungsausschuss streitig gebliebene Neuregelung ab.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 23.08.2002)
Der erste Gesetzesteil enthält die Bestimmungen zur Schnellvermittlung von Arbeitslosen und zur Leiharbeit.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 11.06.2002)