Gesinnungsschnüffelei

  1. "Wir können und wollen keine Gesinnungsschnüffelei betreiben", wiegelt Strunk ab: Wenn ein NPD-Mitglied sein Konto als Privatperson eröffne, werde man nicht dagegen vorgehen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Es herrschen nicht nur Gesinnungsdruck und Gesinnungsschnüffelei; es herrscht auch ein Gesinnungsstrafrecht. ( Quelle: Die Welt vom 12.12.2005)
  3. Ich wäre nicht bereit, mich einer zusätzlichen Gesinnungsschnüffelei zu unterziehen." ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)