Gestattung

  1. Die materiell- und prozeßrechtlich entsubjektivierte Verbandsklage erweist sich so als äquivalent-funktional zur mit Kontrollvorbehalt versehenen Gestattung des einseitigen Aufstellens von auf Breitenwirkung abzielenden AGB (41). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Mit dem neuen Gesetzentwurf können zukünftig Anträge von RichterInnen auf die Gestattung von Nebentätigkeiten, die exakt festgelegte Arbeitszeiten oder eine bestimmte Honorarhöhe überschreiten, vom Dienstherren (Justizminister) abgelehnt werden. ( Quelle: TAZ 1997)