Getränkearten

  1. Bei Getränkearten wie Fruchtsäften, auf die kein Dosenpfand erhoben wird, sei die Mehrwegquote hingegen von 18,3 auf 16,2 Prozent weiter zurückgegangen. ( Quelle: Netzeitung vom 21.02.2003)
  2. Auch sei damit das Risiko der Einführung eines Zwangspfandes für bestimmte Getränkearten ab 2001 abwendbar. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  3. Das in Deutschland geltende System von bindenden "Mehrwegquoten" für einzelne Getränkearten verstößt nicht gegen EU-Recht. ( Quelle: DIE WELT 2000)