Gewährleistungsansprüche

  1. Konnte der Leasinggeber bisher seine Haftung gegenüber dem Leasingnehmer abbedingen, indem er diesem die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten abtrat, ist eine solche Abtretung künftig nicht mehr möglich. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 27.03.2002)
  2. Deswegen sollen bis 2008 die Gewährleistungsansprüche halbiert werden. ( Quelle: Handelsblatt vom 14.07.2005)
  3. Die Gewährleistungsansprüche bei fehlerhafter Ware gelten aber auch bei Schlussverkaufsware zwei Jahre lang, deshalb den Kassenbon aufheben. ( Quelle: Die Welt Online vom 25.07.2003)
  4. Gewährleistungsansprüche wegen der Nichtigkeit des Vertrages von vornherein nicht gegeben sind. Haben sich schon Mängel gezeigt, so sind diese darüber hinaus im Rahmen der Saldierung in die Ausgleichsrechnung einzubeziehen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Gewährleistungsansprüche fallen zwar nicht ganz flach, sind aber schwierig einzuklagen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 05.10.2001)
  6. Offiziell soll die Reform der Gewährleistungsansprüche noch nicht für das Weihnachtsgeschäft gelten, die großen Handelsketten preschen aber vor und gewähren den Kunden die Zwei-Jahres-Garantie schon für die Weihnachtseinkäufe. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.11.2001)
  7. Zur Eigentumswahrung im Grundbuch ist es allein deshalb noch nicht gekommen, weil wegen der Gewährleistungsansprüche noch Streit um den hinterlegten Restkaufpreis von 5000 DM besteht. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  8. An einer Lösung für die Gewährleistungsansprüche für Escom-Kunden wird mit Hochdruck gearbeitet.' ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  9. Monatsfrist Wollen Pauschalreisende Gewährleistungsansprüche gegen den Reiseveranstalter geltend machen, so müssen sie das innerhalb eines Monats nach der Rückkehr erledigen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 12.07.2004)
  10. Gewährleistungsansprüche gegen den Architekten verjähren in 5 Jahren, wobei der Verjährungsbeginn häufig nicht eindeutig zu bestimmen ist ( Architektenvertrag , dort „Abnahme“). ( Quelle: Hillmayer: Baulexikon A-Z, UB Media)