Und wem wollte es schließlich nicht einleuchten, dass die geordnete Übergabe eines am Markt eingeführten Handwerks- oder Gewerbebetriebs die Volkswirtschaft weniger stark belastet als eine Unternehmensschließung mit anschließender Neugründung?
( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.06.2002)
Die Baufirma hingegen wandte ein, sie brauche die Freistellungsbescheinigung für die Fortsetzung ihres Gewerbebetriebs.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.04.2003)