Gewo

  1. Das Gericht machte im Fall der Geraer Wohnungsgesellschaft Gewo eine Mietpreisbindung geltend, da die Übertragung der kommunalen Grundstücke an das städtische Wohnungsunternehmen mit öffentlicher Förderung gleichzusetzen sei. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Nichts deute auf einen eventuellen Konkurs des Unternehmens hin, im Gegenteil, der Gewo GmbH stehe sogar ein Folgeauftrag ins Haus, sagte Schilling. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.05.2004)