Das Gericht machte im Fall der Geraer Wohnungsgesellschaft Gewo eine Mietpreisbindung geltend, da die Übertragung der kommunalen Grundstücke an das städtische Wohnungsunternehmen mit öffentlicher Förderung gleichzusetzen sei.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Nichts deute auf einen eventuellen Konkurs des Unternehmens hin, im Gegenteil, der Gewo GmbH stehe sogar ein Folgeauftrag ins Haus, sagte Schilling.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.05.2004)