Gläubigerausschusses

  1. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses können bis Freitag ihr Votum für die Vorauswahl schriftlich abgeben. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 24.05.2002)
  2. Bei der anschließenden Sitzung des Gläubigerausschusses, in dem die wichtigsten Gläubigerbanken vertreten sind, war dies jedoch nicht mehr möglich. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.05.2004)
  3. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses konnten bis Freitag ihr Votum für die Vorauswahl schriftlich abgeben. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 08.06.2002)