Glasbarriere

  1. Da die Glasbarriere bei Ehegatten einen "besonders belastenden Grundrechtseingriff" darstelle, müsse die Anstalt Sicherheitsbedenken mit "besonderer Sorgfalt" prüfen, heißt es in einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts. ( Quelle: TAZ 1994)