Glaubensfreiheit

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  1. Um der eigenen Glaubensfreiheit willen müssen sie für Religionsfreiheit und auch für die persönliche Freiheit von Religionen eintreten. ( Quelle: Die Zeit (10/2004))
  2. Es wäre mit der grundgesetzlich geschützten Glaubensfreiheit unvereinbar, einen nach dem Leistungsprinzip qualifizierten Lehrer nur deshalb nicht in das Beamtenverhältnis zu übernehmen, weil er ohne seelische Not nicht unter dem Kreuz lehren können. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 03.01.2002)
  3. Oder bedeutet es, dass der Staat sich zwar religionsneutral verhält, seinen Staatsdienern mit Blick auf die Glaubensfreiheit aber erlaubt, sich als Christen, Moslems oder als Was-auch-immer zu bekennen? ( Quelle: Die Welt Online vom 22.08.2003)
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