Gleichbestellungsbeauftragte

  1. Dem neunköpfigen Aufsichtsrat gehören Vertreter des Wissenschafts- und des Finanzministeriums, Rektoren und Kanzler der Universität, Sachverständige, Personalvertreter und die Gleichbestellungsbeauftragte an. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 04.12.2002)