Gleichgeschlechtlichen

  1. In der Substanz unterscheide sich das Gesetz zur rechtlichen Gleichstellung homosexueller Paare nicht von dem in den Niederlanden, wo sogar im Gesetzestext von einer "Zivil-Ehe" unter Gleichgeschlechtlichen die Rede sei. ( Quelle: Junge Freiheit 2000)
  2. Nach der Ablehnung des Eilantrages von Bayern und Sachsen zur so gennanten Homo-Ehe werden Hochzeiten unter Gleichgeschlechtlichen in Bayern dennoch frühestens ab Herbst möglich sein. ( Quelle: Die Welt 2001)