Aus steuerlichen und gesellschaftsrechtlichen Gründen erfolgt die Vernetzung mit einer Dienstleistungs sowie einer Grün-GmbH sechs Monate später.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 21.09.2004)
In der Grün-GmbH könnte dann sogar über den Winter die vom Bau bekannte Schlechtwettergeld-Regelung greifen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 09.07.2004)