Großgläubiger

  1. Großgläubiger nutzen offenbar diese Rechtslage so, daß sie sich die Offenbarungsakten an ihr Wohnsitzgericht oder gar in die Kanzlei ihres Anwalts senden lassen, dagegen kommen die Gerichte nur schwer an (13). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Mehrere Großgläubiger hätten sich gegen Gellert gestellt, teilte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag mit. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.04.2003)