Großraumtransporte

  1. Diese Rechtsfolge ergibt sich auch nicht aus § 2b S. 4 ADSp, demzufolge die ADSp u.a. nicht für Geschäfte gelten, die ausschließlich Schwer- und Großraumtransporte zum Gegenstand haben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)