Großwaffensystemen

  1. "Die Verwertung sowie die Abgabe von Großwaffensystemen der ehemaligen NVA an andere Staaten und an Museen geschieht in Übereinstimmung mit dem KSE-Vertrag beziehungsweise dem Kriegswaffenkontrollgesetz", schrieb das Ministerium. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)