Grolsch

  1. Auch beim Après-Ski: "Bierkenners fragen Grolsch". ( Quelle: Die Zeit (48/2002))
  2. Bierbrauer Grolsch läßt sich das Recht, sein Erzeugnis in den beheizten Wandelgängen sowie den zwölf Stadionrestaurants auszuschenken, fünf Millionen Gulden kosten und darf sich nun Stifter nennen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)