Grundbuch

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  1. Der Eigentümer bezieht sich jedoch auf die im Grundbuch eingetragene Größe von 1 065. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Informationen über das Pilotprojekt elektronisches Grundbuch gibt es im Erdgeschoss, Zimmer 12. ( Quelle: Abendblatt vom 17.09.2004)
  3. Angeordnet wird die Zwangsversteigerung meistens auf Antrag eines im Grundbuch abgesicherten Grundschuld- und Hypothekengläubigers. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Mit einer Eintragung ins Grundbuch wird der Klageweg für den Eigentümer und "mittelbar" auch für den Mieter versperrt. ( Quelle: TAZ 1996)
  5. Die Stadt hat die Grundstücke zwar an das Deutsche Reich verkauft, wegen der Kriegswirren ist dieser Verkauf aber nie im Grundbuch wirksam geworden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  6. Ende Mai 1990 haben wir mit dem Magistrat einen Kaufvertrag über Grundstück und Haus abgeschlossen und den Preis gezahlt, sind dann aber nicht ins Grundbuch eingetragen worden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
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