Doch im Grundbuchamt Mitte wurden die Urkunden nicht anerkannt, weil die Wohnungen darin etagenweise numeriert waren wie zu DDR-Zeiten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Aber zur gleichen Zeit hat der Kotsch-V-Mann Schottler im ARoV, ohne daß die Eintragungsvoraussetzungen vorlagen, nämlich rechtswirksame Erbscheine, im Grundbuchamt den Nichterben Kotsch als Eigentümer eintragen lassen.
( Quelle: Junge Welt 2001)
Für die Größe des Grundstücks haftet das Grundbuchamt im Unterschied zu anderen Angaben wie Hypotheken oder Wegerechten nicht.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)