Vorgesehen ist ein Grundfreibetrag von 7500 Euro im Jahr, der Höchstsatz soll bei 35 Prozent liegen.
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 13.05.2002)
Gemeinsam ist ihnen, daß der Steuertarif künftig wieder geradlinig ansteigen und der Grundfreibetrag auf 14000 Mark für Alleinstehende und 28000 Mark für Verheiratete angehoben werden soll.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Das ist schlicht und ergreifend falsch: Wir erhöhen den Grundfreibetrag auf 13 000 Mark und senken den Eingangssteuersatz von 25,9 auf 15 %.
( Quelle: BILD 1997)
Für jeden Bürger soll ein Grundfreibetrag von 8000 Euro gelten, auch für Kinder ab der Geburt.
( Quelle: Abendblatt vom 04.12.2003)
Dritte Stufe, 1. Januar 2002: Der Grundfreibetrag steigt in der letzten Stufe auf 14 000 Mark, der Eingangssteuersatz sinkt auf 19,9 Prozent.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Gleichzeitig sollte der Grundfreibetrag auf 7 426 /14 852 Euro (Ledige/Verheiratete) angehoben werden.
( Quelle: Netzeitung vom 20.08.2002)
Danach soll der steuerliche Grundfreibetrag 1996 bei 12 100, 1997 und 1998 bei 12 400 Mark liegen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der steuerliche Grundfreibetrag ("Existenzminimum") steigt von 13 020 auf 13 500 Mark pro Jahr, für Eheleute auf 27 000 Mark.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Eheleute können mit den doppelten Beträgen auch beim Grundfreibetrag kalkulieren.
( Quelle: Tagesspiegel vom 14.12.2004)
Wir haben die Sätze der Einkommensteuer wirklich deutlich gesenkt und den Grundfreibetrag spürbar erhöht.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 06.07.2004)