Grundrechtsausübung

  1. Er soll sie nicht als Bedrohung empfinden, sondern sie als Grundrechtsausübung respektieren. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
  2. Wenn allein durch die "Massenhaftigkeit der Grundrechtsausübung" der Verkehr beeinträchtigt wird, sei dies hinzunehmen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)