Gummihalter

  1. SCHADENERSATZ: Autofahrer, die ihren Wagen in einer Waschstraße mit aufgeklappten Scheibenwischern reinigen lassen, können den Betreiber nicht dafür haftbar machen, wenn die Gummihalter abbrechen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.09.2001)