Höbrink

  1. Auf Anordnung des Amtsgerichts seien die 19 bis 21 Jahre alten Männer gestern wegen "geringer Tatbeteiligung" aus der Untersuchungshaft entlassen worden, teilte Oberstaatsanwalt Diethard Höbrink in Detmold mit. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Höbrink sieht in dem Detmolder Fall eine besondere Tragik. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.02.2003)