Höchstbezugsdauer

  1. Die Höchstbezugsdauer war im Zuge der Hartz-Reformen von maximal 32 auf 12 Monate gesenkt worden.Seehofer sagte, eine Angleichung der ALG-II-Regelsätze in Ost und West 'wäre ein Präzedenzfall mit Auswirkungen auf alle Sozialversicherungen'. ( Quelle: RTL vom 08.07.2005)