Höchstrechnungszins

  1. Der Höchstrechnungszins, den die Lebensversicherungen ihren Kunden auf den Sparanteil ihrer Policen mindestens garantieren müssen, wird jährlich überprüft. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.02.2003)
  2. Denn letztlich ist der Höchstrechnungszins, der jährlich überprüft wird, das Ergebnis einer recht simplen mathematischen Berechnung: Er beträgt 60 Prozent der Durchschnittsverzinsung zehnjähriger Staatsanleihen in den vergangenen zehn Jahren. ( Quelle: Die Welt 2001)
  3. Allerdings bezieht sich der Garantiezins - im Fachjargon Höchstrechnungszins genannt - nicht auf die gesamten Prämien. ( Quelle: Die Welt vom 25.10.2005)