Höfeordnung

  1. Seither hat sich das Gesamtbild der Höferechtskommentare vor allem dadurch verändert, daß das Werk von Wöhrmann in der Bearbeitung durch Stöcker zu einer Art von Referentenkommentar zu der 1976 neugefaßten Höfeordnung geworden ist. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)