Höfle-Funkspruchs

  1. Dabei zeigt sich übrigens, dass allein der deutsche Historiker Wolfgang Scheffler in seinen Gerichtsgutachten aus den sechziger und siebziger Jahren auf der Grundlage des damaligen Kenntnisstandes den Zahlen des Höfle-Funkspruchs bemerkenswert nahe kam. ( Quelle: Die Zeit (03/2002))