Hörscreening

  1. Solange die Krankenkassen die Kosten für die Untersuchung nicht übernehmen, zahlen die Behörde, der Arbeitskreis für das Hörscreening bei Neugeborenen e.V. und die Werner-Otto-Stiftung. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Für die gerätetechnischen Voraussetzungen des Tests hat konzeptionell der Arbeitskreis für das Hörscreening vorgesorgt. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  3. Nur über ein flächendeckendes, universelles Hörscreening seien praktisch alle Fälle zu erfassen. ( Quelle: DIE WELT 2001)